Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von höchster Qualität
Service und Qualitätsüberwachung für Ihr Bauvorhaben
Unsere Leistung
Logo_Sachverständigenbüro_ Sommer
Fritz Sommer Ihr Partner
rund um Immobilien
Bauen_Kaufen_Pachten_Mieten
Stollengasse 2
Rothenburg o. d. Tauber
91541
Deutschland
Telefon
09861 42 60
Adresse
Fax
09861 8 63 31
E-Mail
info@sv-fritz-sommer.de
FAQ Kurze Erklärung zu unserem Serive
Wir als Sachverständigen der GTÜ sind durch die laufende Tätigkeit in Gerichtsverfahren für die Erstellung von Bau-Schadengutachten prädestiniert.
Durch das neutrale Urteil der kompetenten GTÜ-Sachverständigen bleiben den Baubeteiligten - Bauherren, Planenden und Ausführenden - oft langwierige Streitigkeiten und Bauprozesse erspart
Immobilien oder auch Grundbesitz, das heißt privates Eigentum an Grund und Boden.
Dieses ist ein wesentlicher Grundbestandteil der bundesdeutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Wertermittlungsgutachten für eine Immobilie dienen Ihrem Eigentum. Umso wichtiger ist es bei der Bewertung von Immobilien auf Sachkenntnissen und Erfahrungen unabhängiger Sachverständiger zu vertrauen.
Für die Erstellung einer Wertermittlung gibt es eine Vielzahl von Anlässen, z.B.
- Grundstücksgeschäfte bei An- und Verkauf als Verhandlungsgrundlage
- Beleihungswertermittlung zur Bestimmung der Höhe von dinglich gesicherten Darlehen
- Vermögensaufstellungen, z. B. für Beleihungszwecke, Bilanzierungsgründe
- Vermögensauseinandersetzungen bei Familienrechtsangelegenheiten, z. B. im Erbfall, bei Schenkung oder Scheidung
- Versicherungswertermittlung
- Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
- Zwangsversteigerungen
Mietwertgutachten unterstützen Sie bei der Festlegung der Miethöhe bzw. in der Verhandlung über die Anpassung von Mietzinsen.
Bauen ist Substanz. Für Leben, Ruf und Existenz. Deshalb steht den verschiedenen Einzelinteressen von Bauherren, Vermittlern und Bausausführenden ein gemeinsamer Anspruch: Qualität, die hält, was alle sich und anderen versprechen.
Durch die Komplexität von Bauprojekten wird die Konzentration auf Fehler- und Mängelwahrscheinlichkeiten oft vernachlässigt.
Die Baubegleitende Qualitätsüberwachung der GTÜ bewirkt eine aktive Integration der am Bau Beteiligten in das Baugeschehen zur Erreichung einer optimalen Projektqualität:
- Mängelvermeidung durch Überwachung der Planung und Bauausführung
- Risiko- und Problemminimierung mittels Darlegung vermeidbarer Mängel
- Neutrale Qualifikationsnachweise durch Dokumentation der Ausführungsqualität
- Nachhaltige Verbesserung des Bauablaufs und -ergebnisses (z. B. Wertbeständigkeit)
- Ergänzende Beratung der Planungsbeteiligten bei Verwendung neuer Baumaterialien und Arbeitsmethoden.
Qualität am Bau und bei der Instandhaltung von Immobilien zahlt sich aus. Wir als Sachverständigen begutachten und prüfen sowohl Bauleistungen als auch Gebäude-technik und bewerten Immobilien zuverlässig.
Wenn es um Gebäude geht, sollten Sie nicht nur Ihre Planungspartner und Bauunternehmer sorgfältig auswählen, sondern auch Wert auf qualifizierte Sachverständigen-dienstleistungen rund um die Immobilie legen. Wir bietet Ihnen mit bereichs-übergreifendem Know-how und einem umfassenden Leistungsspektrum in allen Phasen professionelle Kompetenz, von der Planung über die Gebäudetechnik bis hin zur Bewertung. Ganz gleich, ob die Immobilie gewerblich oder privat genutzt wird oder ob Sie als Bauträger oder Partner Ihre eigene Leistung sicherstellen wollen.
Sie möchten eine Immobilie erwerben oder verkaufen?
Dann sollten Sie im Vorfeld den Wert des Objektes kennen, denn mit diesem Wissen lassen sich einige tausend Euro einsparen. Schaffen Sie Klarheit durch eine Immobilienbewertung, erstellt durch einem geprüften Sachverständigen.
Vertrauen Sie nicht nur auf Ihr Bauchgefühl, sondern lassen Sie in einem Gutachten den Wert Ihre Immobilie von einem Sachverständigen überprüfen.
Sichern Sie sich eine fundiert Verhandlungsgrundlage
Wir erstellen Ihnen die Basis für bevorstehende Verhandlungsgespräche oder Finanzierungsgespräche.
Ihre Vorteile den Wert von Immobilien und Grundstücken zu kennen:
- als fundierte Verhandlungsgrundlage beim Kauf oder Verkauf
- bei der Immobilien-Finanzierung (Beleihungswert),
- zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
- bei Ehescheidungen bzw. Eheschließungen mit Ehevertrag (Ermittlung des Zugewinnausgleiches bzw. des Anfangsvermögens)
- um gegenüber dem Finanzamt z.B. die Schenkungs- oder Grunderwerbssteuer zu argumentieren.
Ob Eigenheim oder Gewerbeimmobilie – Baumängel sind an der Tagesordnung. Nach Erfahrung von Experten nimmt der Baupfusch aufgrund des angespannten Wettbewerbes zu. Die jährlichen Verluste werden Deutschland weit mit über 6 Milliarden Euro beziffert.
Bauherren und Auftraggeber sind meist nicht vom Fach oder in der Lage, Vertrags- und Qualitätsunterschiede sofort zu erkennen. Viele Unannehmlichkeiten lassen sich jedoch schon gleich vor Baubeginn vermeiden, wenn man vor Auftragsvergabe etwa auf die gewerberechtliche Zulassung der betreffenden Firmen achtet. Wir als Sachverständigen-
büro stehen Ihnen von Anfang an zur Seite.
Bei der Bauplanung sind verschiedene rechtliche und technische Bestimmungen zu beachten. Ziel der Festsetzung baurechtlicher Bestimmungen sind die Gewährleistung von Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauvorhabens. Der verantwortliche Planer hat die Bestimmungen, die im Baubereich auch Anerkannte Regeln der Technik genannt werden, zu berücksichtigen. Des Weiteren ist auch auf die Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen (beispielsweise Baugesetzbuch, Bauordnung) zu achten, wir stehen Ihnen jederzeit professionell zur Seite.
Die Abnahme von Bauleistungen birgt regelmäßig Konfliktpotenzial zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Häufig fehlt es den Abnahmebeteiligten an sicherem Beurteilungsvermögen, ob bereits ein Mangel vorliegt oder eine noch „hinnehmbare Unregelmäßigkeit“ – also ob die Abnahme erfolgen muss, oder zu Recht verweigert werden kann.Genau an diesem kritischen Punkt, können Sie sich auf uns verlassen. Wir stehen Ihnen kompetent und unabhängig in Ihrem Interesse zur Seite mit dem Ziel, dass bei Ihrem Bauvorhaben keine bösen Überraschungen auf Sie warten.
Bauleitung ist bei der Ausführung von Bauvorhaben die wichtigste und verantwortungsvollste Tätigkeit. Die Bauleitung hat auch die Aufgabe der Koordination zwischen den Planern und den ausführenden Firmen sowie der Beratung und Abstimmung mit dem Bauherrn. Er vertritt den Bauherrn in allen relevanten technischen Entscheidungen und ist für das Produkt verantwortlich.
Viele Immobilien werden überteuert angeboten. Dazu kommen aber noch die übersehenen Baumängel und rechtliche Probleme, die Ihren finanziellen Rahmen sehr schnell sprengen können.
Mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie haben Sie i.d.R. keinerlei Gewährleistungsansprüche. Sie kaufen „wie gesehen“. Nachträglich festgestellte Mängel die richtig viel Geld kosten können, wie z.B. Baufeuchte, Schimmel, Baukörpersetzungen, Holzschädlinge und Vieles mehr, gehen dann zu Ihren Lasten. Als freier Sachverständige können wir Sie fachkundig bei Ihrer Entscheidung unterstützen.
Durch eine persönliche Besichtigung Ihrer gewünschten Immobilie werden wir...
- mögliche Bauschäden wie Baufeuchte, Holzschäden, Zustand der Dacheindeckung und Fenster, sowie sonstige Bestandteile der Immobilie untersuchen.
- eventuell vorhandenen Renovierungsstau aufnehmen und Lösungsvorschläge, sowie eine Kostenermittlung erarbeiten.
- Ihre Änderungs- und Umbauwünsche mit in eine grobe Kostenschätzung einfliesen lassen, damit Sie wissen, was auf Sie finanziell zukommen kann.
- die angegebenen Flächenangaben auf Plausibilität prüfen. Nicht selten weichen die Verkäuferangaben zu ungunsten des Kaufinteressenten ab.
- die zur Verfügung gestellten oder noch zu besorgenden Unterlagen (Bau Genehmigungspläne, Grundbuch- und Katasterauszug etc.) werden wir bezüglich rechtlicher Problematiken überprüfen.
Anschließend werden wir den Kaufpreis überprüfen. Anhand der Unterlagen, der gewonnenen Eindrücke, der eventuellen Kosten für Bauschäden und Renovierungsstau wird der gängige Marktwert errechnet.
Mit dieser Werteinschätzung und den enthaltenen Empfehlungen haben Sie dann eine konkrete Entscheidungsbasis.
Die EnEV ist ein wichtiger Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Mit ihr sollen die energetische Qualität von Gebäuden verbessert, die CO2-Emissonen reduziert und der Anteil an erneuerbarer Energie erhöht werden.
Weiterhin sollen im Gebäudebestand vorhandene Energieeinsparpotenziale verstärkt genutzt werden. Dazu gibt es Nachrüstverpflichtungen und bedingte Anforderungen im Falle von Modernisierungsvorhaben.
Mit der EnEV 2007 werden Energieausweise, die die energetische Qualität von Gebäuden ausweisen, auch für Bestandsgebäude Pflicht. Für Neubauten sind sie das bereits.
Wesentliche Neuerung der Verordnung ist die Einführung des Energieausweises für Bestandsgebäude, dessen Vorlage bei Vermietung und Verkauf verpflichtend ist. Die bisherige Regelung berücksichtigte nur Neubauten.
Die neue EnEV 2007 bringt folgende Neuerungen:
- Energieausweise für Gebäude
- Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
- Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
- Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
- Energetische Inspektion von Klimaanlagen von über 12 kW
Die EnEV gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Teile davon. Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z.B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z.B. Zelte) oder für spezielle Nutzungen, wie z.B. Ställe und Gewächshäuser. Kleine Gebäude unter 50 m2 Nutzfläche und nach Landesrecht geschützte Baudenkmäler sind von der Verpflichtung nach Energieausweisen nicht betroffen.
Die Nichteinhaltung der EnEV kann als Ordnungswidrigkeit belangt werden. Dabei gilt sowohl ein vorsätzlich oder fahrlässig falsch ausgestellter Energieausweis als auch die Ausstellung eines Energieausweises ohne entsprechende Berechtigung gemäß EnEV als ordnungswidrig. Ein Eigentümer kann belangt werden, wenn der Energieausweis dem Interessenten nicht vorgelegt wird.
Der Energieausweis:
Der Energieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. Er gibt Informationen über:
- Energiebedarf des Gebäudes
- Qualität der Gebäudehülle (Dämmung, Dichtigkeit)
- CO2-Emissonen
- Effizienz der Wärmeerzeugung (Anlagenaufwandzahl)
Weiterhin gibt er in Verbindung mit Modernisierungsempfehlungen Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht.
Ein Energieausweis gilt im Regelfall 10 Jahre. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m2 Nutzfläche müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.
Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen. Die Ausstellung von freiwilligen Energieausweisen z. B. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung ist jedoch möglich.
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht. Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr später – ab dem 01. Januar 2009 – gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude.
Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.
Wir als Sachverständigenbüro Sommer sind berechtigt und qualifiziert Energieausweise ausstellen.